Für Fahrerlaubnisinhaber auf Probe, die nach dem Besuch eines (besonderen) Aufbauseminars wieder im Straßenverkehr auffällig geworden sind, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde an einer amtlich anerkannten Verkehrspsychologischen Beratung (gem. § 2a Abs. 2 StVG und § 71 FeV) teilzunehmen.
Wenn Ihnen eine solche Verkehrspsychologische Beratung seitens der Führerscheinstelle vorgeschlagen wurde, ist es für Sie ratsam sich mit mir zeitnah in Verbindung zu setzen. Durch die Maßnahme lernen Sie die ganz persönlichen Ursachen und Umstände Ihrer bisherigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr besser zu erkennen und zu lösen, um in Zukunft weitere Auffälligkeiten sicher zu vermeiden.
Die Beratung findet ausschließlich in Form von Einzelgesprächen statt. Gemäß dem Qualitätssicherungssystem (QSS) vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) umfasst die Beratung (zwingend vorgeschrieben)
3 Einzelsitzungen zu je einer Zeitstunde, also 3 x 60 min. Dafür fallen bei mir 297 EUR (inkl. MwStr.) an.